Thema “Familiengeld”

Die Sachlage

„Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern ab dem 1. Sept. 2018 künftig für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind.“

Das klingt wie eine gute Botschaft. Allerdings – und hier liegt der Haken – muss das Geld nach Bundesrecht auf die Grundsicherung (ALG 2) angerechnet werden. Die CSU weiß das nicht nur, sie hat die Anrechnung aller zusätzlichen Familienleistungen auf ALG 2 selbst immer wieder gefordert und durchgesetzt.

Es gab in Bayern Landeserziehungsgeld. Das war bedarfsgerecht und wurde nicht auf die Grundsicherung angerechnet.  Wenn es das (anrechnungsfreie) Landeserziehungsgeld dann nicht mehr gibt, sondern nur noch das (angerechnete) Familiengeld, heißt das: Statt einer Verbesserung gibt es dann noch weniger Geld für einen Teil der Armen mit Kindern …

Das bedeutet konkret: Alle bekommen Familiengeld, nur jene, die es am meisten brauchen, nämlich die Empfänger*innen von ALG 2, darunter viele alleinerziehende Mütter, müssen es wieder zurückzahlen. Das ist Betrug an den Ärmsten in der bayerischen Gesellschaft.

Dafür gibt die CSU jetzt der SPD die Schuld, obwohl Söder sehr genau weiß, dass  Landesrecht nicht einfach Bundesrecht brechen kann, ein Bundesrecht, für dessen Verschärfung sich die CSU immer wieder eingesetzt hat.

Mein Ansatz

Familiengeld muss allen Familien zugute kommen. Vor allem aber jenen, die finanzielle Unterstützung am meisten benötigen. Dazu gehören auch alleinerziehende Mütter und Väter.
Dafür werde ich mich im bayerischen Landtag einsetzen.

TL;DR

  • Das Landeserziehungsgeld, das nicht auf die Grundsicherung angerechnet wurde, wird abgeschafft!
  • Ein Familiengeld, das sehr wohl auf die Grundsicherung angerechnet wird, wird eingeführt!
  • Das gehört geändert!