Unterstützung bei den Wahlkampfkosten

Über Ihre finanzielle Unterstützung  meines politischen Engagements würde ich mich sehr freuen. Für Plakate, Flyer, Veranstaltungen, Anzeigen und so einiges mehr entstehen im Wahlkampf Kosten, die ich zunächst erst einmal selbst tragen muss. Ihre Spende kann mich dabei entlasten und hilft mir und meinem Wahlkampfteam bei der Kampagne.

Spende per Überweisung

Für die Überweisung nutzen Sie bitte die folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber: SPD Forstenried-Fürstenried
Bank: Stadtsparkasse München
IBAN
: DE66 7015 0000 0037 2058 53
BIC: SSKMDEMMXXX

Verwendungszweck: Wenngatz Wahlkampf
Verwendungszweck2: [Ihr Name und Ihre Adresse]

Selbstverständlich wird für Ihre Spende eine Spendenquittung ausgestellt. Und wenn im Verwendungszweck2 der Name und die Adresse stehen, dann kommt diese automatisch per Post zu Ihnen nach Hause.

Steuerlicher Hinweis:

Spenden an politische Parteien sind steuerlich absetzbar: 

Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

  • Die Lohnsteuer / Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien. Diese Steuerermäßigung gilt für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.
  • Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro. Diese Regelungen gelten nur für “natürliche Personen”. “Juristische Personen”, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Mit Ihrer Spende helfen Sie mir  ganz persönlich im Wahlkampf. Dafür vielen Dank.